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Wissenswertes über die Qualität von Layher Gerüstkupplungen

Es kommt, wie bei uns Menschen auch, auf die inneren Werte an. Und die heißen im Falle von Kupplungen, maximal zulässige Kraft und maximal zulässiges Moment.

Diese inneren Werte sind, im Hinblick auf die tragenden Aufgaben die diese unscheinbaren Bauteile erfüllen, von lebenswichtiger Bedeutung. Da nicht alle angebotenen Kupplungen in der Lage sind, gleich hohe Kräfte zu übertragen, empfiehlt sich deswegen ein genauerer Blick.

Grundsätzlich wird die Tragfähigkeit einer Kupplung mit der Kupplungsklasse beschrieben. Da die Werte in der Gerüstnorm neu festgelegt wurden, müssen die Hersteller ihre Kupplungen neu klassifizieren. Dabei kann Layher jetzt schon darauf verweisen, dass die derzeitige Layher Normalkupplung die neuen Anforderungen der Klasse BB und die Layher Drehkupplung jene der Klasse B erfüllen.

Die Fertigung von Layher Kupplungen wird streng überwacht, eine gleichbleibend hohe Qualität der Erzeugnisse wird auf diese Weise sichergestellt. Alle unsere Kupplungen sind entsprechend den Vorschriften gekennzeichnet und damit unverwechselbar. Gute Qualität hat ihren Preis. Gespart wird mit einer billigen Lösung selten, Ärger ist vorprogrammiert, die Investition in bestes Material zahlt sich aus. Die zertifizierte Fertigung bürgt für allerbeste Qualität.

Layher Kupplungen erfüllen bereits jetzt die höheren, geforderten Tragfähigkeitswerte nach der zukünftigen neuen EN 74-1 und sorgen für Sicherheit auf Ihrem Gerüst. Zukünftig soll die neue EN 74-1 geänderte Anforderungen und Regelungen für die Beurteilung des Tragverhaltens, Versuche zur Eignung am dünnwandigen Rohr und zur Bestimmung der Kennwerte bei Torsion vorschreiben. In der neuen Norm werden etwa 25 % höhere Bruchlasten angesetzt. Voraussichtlich tritt die neue Norm Ende 2008 in Kraft.

Layher verfügt über die folgenden Zulassungen des DIBt für Gerüstkupplungen:
- Z-8.331-805Normalkupplung mit Schraubverschluss am Stahl- und Aluminiumrohr
- Z-8.331-819Drehkupplung mit Schraubverschluss am Aluminiumrohr
- Z-8.331-882Halbkupplung mit Schraub- oder Keilverschluss am Stahl- und Aluminiumrohr

Zulassungen nach der neuen EN-74-1 sind derzeit noch nicht möglich.

oberes Bild: Aktuelle Kennzeichnung
unteres Bild: Zukünftige Kennzeichnung


Für Anfragen der Fachpresse ist zuständig:

Frau Andrea Beisswenger
E-Mail Andrea.Beisswenger@layher.com
Telefon 0 71 35 / 70-0
Fax 0 71 35 / 7070-422

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